FAQ

Die Heilmittelverordnung sieht als Regelbehandlungszeit für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Richtwerte zwischen 10 und 60 Minuten vor, je nach Verordnung. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlungszeit. Die Bestellzeit sollte von Ihnen eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Sie erreichen uns telefonisch und persönliche in der Praxis. Die Öffnungszeiten finden Sie bei Kontakt. Sollten Sie keinen Therapeuten persönlich erreichen, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht auf Band, da wir die Behandlung nicht unterbrechen. Wir rufen dann schnellstmöglich zurück.

Klären Sie das bitte bei der Terminvergaben was genau Sie mitbringen müssen.

Ihr Hausarzt, Facharzt oder auch der Zahnarzt kann Ihnen ein Rezept für Physiotherapie ausstellen.

Sie sollten unmittelbar nach dem Erhalt der ärztlichen Verordnung Kontakt zu uns aufnehmen, damit das Rezept seine Gültigkeit (je nach Kasse 10 Tage Arbeitstage oder Kalendertage) nicht verliert.

Die Verordnungsmenge wird durch den Heilmittelkatalog vorgegeben. Der Arzt muss sich je nach Diagnose und Heilmittelfall an diese Vorgaben halten. Sollte diese Verordnungsmenge nicht ausreichen, um das Behandlungsziel zu erreichen, hat der Arzt die Möglichkeit eine Verordnung außerhalb des Regelfalles auszustellen. Damit ist die weitere Therapie gewährleistet. Je nach Krankenkasse muss in diesem Fall jedoch eine Genehmigung dieser Verordnung erteilt werden. Diese Genehmigung holen wir für Sie ein.

Für Kassenpatienten gelten die Regelung gem. Heilmittelrichtlinie (HMR). Die Therapie muss innerhalb von 10 Arbeits- oder Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung beginnen. Nach Ablauf dieser Fristen dürfen wir Ihr Rezept nicht mehr annehmen, da die Verordnung Ihre Gültigkeit verloren hat und Ihre Kasse die Behandlungen nicht mehr bezahlt. AUSNAHME: Der Arzt kann eine kürzere oder längere Frist bestimmen, die er in das entsprechende Feld (“spätester Beginn der Behandlung“) des Rezeptes einträgt.

Auch die wöchentliche Behandlungsfrequenz (1x, 2x pro Woche etc.) wird vom Arzt auf dem Rezept festgelegt und muss vom Patient/Therapeuten zwingend eingehalten werden. Wir sind bestrebt, die Vorgaben auf dem Rezept einzuhalten. Wird die Behandlungsfrequenz nicht eingehalten, werden die Kosten von Ihrer Kasse nicht übernommen. Unterbrechungen sind nur in Ausnahmefällen, z.B. Krankheit möglich.

Ja, wir haben vor der Praxis 7 eigene Parkplätze. Sollten diese belegt sein, parken Sie bitte nicht auf den privaten Parkplätzen der anderen Grundstückseigentümer, sondern benutzen Sie öffentliche Parkplätze. Unsere Räumlichkeiten sind barrierefrei erreichbar.

1.Die Versicherten-Karte:
Die Karte wird von uns nicht eingelesen, sondern wir erfassen Ihre Angaben manuell entsprechend den Angaben auf Ihrem Rezept. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte die Befreiungskarte Ihrer Krankenkasse mit.

2. Das nötige „Kleingeld“ mitbringen:
Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse müssen – sofern Sie nicht befreit sind – Zuzahlungen leisten. Wir sind verpflichtet diese in voller Höhe bereits zu Beginn der Behandlungen einzubehalten. Denken Sie bitte daran, dass die Zuzahlungen nicht unsere Vergütung erhöhen, sondern komplett Ihrer Krankenkasse gehören. Die Tatsache, dass wir die Zuzahlung für die Rezepte von den Patienten einfordern müssen, erhöht lediglich unseren Verwaltungsaufwand. Sie erhalten für alle Zuzahlungen von uns eine Quittung, die Sie ggf. zur Prüfung und Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Eine Absage sollte nur in wirklich dringenden Fällen erfolgen. Um einen reibungslosen Arbeitsablauf gewährleisten zu können, sollte eine Absage spätestens 24 Stunden vor der Behandlung erfolgen. Sobald Sie wissen, dass Sie einen Termin nicht einhalten können, rufen Sie uns bitte an und sprechen, falls Sie uns nicht persönlich erreichen, eine Nachricht auf den Anrufbeantworter. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung stellen müssen.

Ja, das ist möglich und muss vom Arzt verordnet werden. Sprechen Sie daher mit Ihrem Arzt, wenn Sie aus medizinischen Gründen unsere Praxis nicht aufsuchen können, damit er Ihnen einen Hausbesuch verordnet.

Ja – sofern es sich um Maßnahmen des Fitness und des körperlichen Wohlbefindens handelt. Nähere Angaben hierzu finden Sie direkt unter dem Menüpnkt Wellnessangebote. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Für diese Leistungen können wir Ihnen gerne auch Geschenkgutscheine ausstellen.

Nachfolgend die Kurzerklärungen zu den angebotenen Leistungen der Physiotherapie

Die Arbeit nach dem sogenannten Fasziendysfunktionsmodell ist eine neue und effektive Methode zur Schmerzbehandlung am Bewegungsapparat. Anhand ihrer Körpersprache und Angabe einen genauen Schmerzmusters erfragt die Durchführung der Therapie. Die leider nicht ganz schmerzfreie fasziale Art der Osteopathie ist in Deutschland bislang noch wenig verbreitet. Sie beschleunigt ihren Heilungsprozess in akuten aber auch in den chronischen Zuständen enorm, um ihren Schmerzzustand zu verringern oder zu beseitigen.

Der Neuseeländer Robin McKenzie entwickelte diese Methode in den 50ér Jahren. Es ist eine Behandlungstechnik der Wirbelsäule zur Beseitigung der jeglicher Haltungsschäden und Funktionsveränderungen am Bewegungsapparat. Weitere Mediziner beschäftigen sich mit diesem Thema und stellten fest das nach dem 30. Lebensjahr jeder Mensch degenerierte Veränderungen an den Bandscheiben aufweist. Die Spinaltherapie gibt die Möglichkeit präventiv Bandscheibenschäden vorzubeugen als auch akute Bandscheibenvorfälle zu behandeln und zu reduzieren.