Update – 22.03.2020 | 19.00 Uhr

📌 Update – 22.03.2020 | 19.00 Uhr
 

In der am 23. März 2020, 0 Uhr in Kraft tretenden Allgemeinverfügung, ist das Verlassen des Hauses nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. Hierzu zählt auch der Besuch der Physiotherapie, soweit dies medizinisch dringend erforderlich und mit Vorlage einer ärztlichen Verordnung nachgewiesen ist.

Wir sind also auch weiterhin für Sie da, wenngleich es sicherlich auch zu Einschränkungen in den Abläufen, unter Umständen auch zu Terminverschiebungen kommen wird. Hierfür bitte ich Sie in dieser nicht einfachen Zeit im Voraus um Verständnis.

 
Vielen Dank,
Ihre Katja Tscherny