Termin & Kontakt · Großhartmannsdorf

Gut vorbereitet zu Ihrem Physiotherapie-Termin in Großhartmannsdorf

Frau Raschke an unserer Rezeption vereinbart Ihre Termine und hilft Ihnen bei Fragen zur Vorbereitung.

Termin vereinbaren

So planen wir Ihre Behandlung.

Rufen Sie uns während der Rezeptionszeiten an oder schreiben Sie uns zur Terminabstimmung über WhatsApp. Halten Sie beim Telefonat Ihre Verordnung bereit und nennen Sie uns Ihre zeitlichen Möglichkeiten.

Außerhalb der Rezeptionszeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Bitte nennen Sie Ihren Namen, Ihre Rückrufnummer und wann Sie gut erreichbar sind.

Für Physiotherapie zulasten der gesetzlichen Krankenkasse benötigen Sie eine gültige ärztliche Verordnung. Fragen zu privaten Verordnungen und selbst zu zahlenden Leistungen klären wir gern bei der Terminvereinbarung.

Vor Ihrem Besuch

Die wichtigsten Fragen zum Termin

Was bringe ich zum ersten Termin mit?
  • Ihre ärztliche Verordnung für die Physiotherapie.
  • Ein eigenes Handtuch für die Behandlung.
  • Vorhandene Befunde oder Arztberichte, die für Ihre Behandlung wichtig sind.
  • Falls vorhanden: Ihren gültigen Nachweis über die Zuzahlungsbefreiung.
Wie bereite ich mich auf die Behandlung vor?

Tragen Sie bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können und der betreffende Körperbereich gut zugänglich ist. Kommen Sie bitte pünktlich zu Ihrem vereinbarten Termin.

Überlegen Sie vorab, welche Beschwerden und Einschränkungen Sie im Alltag besonders beschäftigen und was Sie mit der Behandlung erreichen möchten. Fragen können Sie sich gern notieren und zum Termin mitbringen.

Was passiert beim ersten Besuch?

Melden Sie sich zunächst an unserer Rezeption und geben Sie Ihre Verordnung ab. Ihre Therapeutin bespricht mit Ihnen Ihre Beschwerden und untersucht den betroffenen Körperbereich. Gemeinsam klären Sie die Behandlungsziele und das weitere Vorgehen.

Welche Behandlung und Übungen für Sie passend sind, richtet sich nach Ihrer Verordnung und dem physiotherapeutischen Befund.

Welche Kosten und Zuzahlungen fallen an?

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen, sofern sie nicht befreit sind, 10 % der Behandlungskosten zuzüglich eines festen Betrags je Verordnung. Dieser beträgt bis zum 31. Dezember 2026 10 Euro und ab dem 1. Januar 2027 15 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser gesetzlichen Zuzahlung befreit.

Die gesamte Zuzahlung begleichen Sie bei uns am ersten Behandlungstag. Sie erhalten eine Quittung. Bitte legen Sie einen gültigen Befreiungsnachweis vor der ersten Behandlung vor. Den genauen Betrag und die Zahlungsmöglichkeiten erfahren Sie an der Rezeption.

Die gesetzliche Zuzahlung ist kein zusätzlicher Praxisaufschlag. Sie wird mit der Vergütung durch Ihre Krankenkasse verrechnet. Bei privaten Verordnungen und selbst zu zahlenden Leistungen klären wir die Kosten vor Behandlungsbeginn persönlich mit Ihnen.

Wie sage ich einen Termin ab oder verschiebe ihn?

Falls Sie verhindert sind, sagen Sie Ihren Termin bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Wenden Sie sich dafür telefonisch oder zur Terminabstimmung über WhatsApp an unsere Rezeption. Außerhalb der Rezeptionszeiten können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Für einen Ersatztermin stimmen Sie sich bitte ebenfalls mit Frau Raschke ab.