Wann ist ein Hausbesuch möglich?
Wenn Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können, kann Physiotherapie als Hausbesuch ärztlich verordnet werden. Ob die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, entscheidet die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt.
Für einen Hausbesuch als Kassenleistung muss der Hausbesuch auf der Verordnung vorgesehen sein. Eine fehlende Fahrmöglichkeit allein ist dafür in der Regel nicht ausschlaggebend.
Unser Einsatzgebiet
Hausbesuche bieten wir in Großhartmannsdorf und der näheren Umgebung an. Ob Ihre konkrete Adresse angefahren werden kann, klären wir bei der Terminvereinbarung persönlich.
Die Planung richtet sich auch nach Behandlungsbedarf, Fahrwegen und verfügbaren Kapazitäten. Deshalb ist eine vorherige Abstimmung mit unserer Rezeption erforderlich.
Physiotherapie in Ihrer häuslichen Umgebung
Die Therapeutin führt die verordnete Behandlung bei Ihnen zu Hause durch und passt sie an Ihre Möglichkeiten sowie die räumlichen Gegebenheiten an. Je nach Verordnung können beispielsweise Bewegungsübungen, Mobilisation oder neurologische Physiotherapie stattfinden.
Nicht jede Behandlung lässt sich zu Hause in gleicher Weise wie in der Praxis durchführen. Welche Inhalte möglich und sinnvoll sind, richtet sich nach Verordnung, Befund und den Bedingungen vor Ort.
Alltag als Teil der Behandlung
Die vertraute Umgebung kann genutzt werden, um alltagsnahe Bewegungen zu üben – zum Beispiel Aufstehen, Umsetzen oder sicheres Gehen innerhalb der Wohnung.
Vorhandene Hilfsmittel können nach therapeutischer Einschätzung in die Behandlung einbezogen werden. Dabei geht es immer um die auf der Verordnung vorgesehenen Ziele und Ihren aktuellen Befund.
So bereiten Sie den Termin vor
Bitte halten Sie die ärztliche Verordnung und vorhandene relevante Befunde bereit. Ein sicherer, ausreichend freier Behandlungsbereich sowie benötigte Hilfsmittel sollten zugänglich sein.
Wenn es Besonderheiten beim Zugang, Haustiere oder andere organisatorische Hinweise gibt, teilen Sie uns diese bitte bei der Terminvereinbarung mit.
Terminabstimmung
Hausbesuche werden nach persönlicher Abstimmung und im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten geplant. Nennen Sie uns bei Ihrer Anfrage bitte den Wohnort und den auf der Verordnung eingetragenen Hausbesuch.
Falls ein vereinbarter Termin nicht stattfinden kann, informieren Sie unsere Rezeption bitte so früh wie möglich.