Was bedeutet CMD?
CMD ist die Abkürzung für craniomandibuläre Dysfunktion. Der Begriff beschreibt Funktionsstörungen im Zusammenspiel von Kiefergelenken, Kaumuskulatur und angrenzenden Bereichen. Welche Strukturen beteiligt sind und welche Behandlung infrage kommt, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich.
Die Physiotherapie betrachtet deshalb nicht nur das Kiefergelenk, sondern je nach Befund auch Kau-, Hals- und Nackenmuskeln sowie die Beweglichkeit angrenzender Gelenke.
Mögliche Beschwerden
Mögliche Hinweise sind Schmerzen im Kiefer- oder Gesichtsbereich, Beschwerden beim Kauen, eine eingeschränkte Mundöffnung oder verspannte Kau-, Hals- und Nackenmuskeln. Auch ungewohnte Belastungen beim Sprechen oder Gähnen können Anlass für eine Untersuchung sein.
Kieferknacken allein bedeutet nicht automatisch, dass eine Behandlung erforderlich ist. Kopf- oder Ohrbeschwerden können viele andere Ursachen haben und sollten entsprechend ärztlich oder zahnärztlich abgeklärt werden.
Physiotherapeutische Untersuchung
Zu Beginn fragt die Therapeutin nach Ihren Beschwerden und danach, wodurch sie stärker oder schwächer werden. Anschließend prüft sie, wie sich der Unterkiefer beim Öffnen, Schließen und bei seitlichen Bewegungen verhält.
Außerdem können die Kau-, Hals- und Nackenmuskeln abgetastet und angrenzende Gelenke untersucht werden. Der Befund bildet die Grundlage für die Auswahl und Dosierung der Behandlung.
So kann die Behandlung aussehen
Je nach Befund kommen kontrollierte manuelle Griffe am Kiefergelenk und an der Muskulatur, angepasste Bewegungsübungen sowie Hinweise für den Alltag infrage. Die Therapeutin erklärt die einzelnen Schritte und stimmt die Intensität mit Ihnen ab.
Die physiotherapeutische Behandlung ergänzt die ärztliche oder zahnärztliche Versorgung. Sie ersetzt keine zahnärztliche Diagnostik und keine notwendige medizinische Abklärung.
Verordnung und erster Termin
Für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung. Bitte bringen Sie die Verordnung sowie vorhandene, für die Behandlung wichtige Befunde zum ersten Termin mit.
Wenn Sie eine Aufbissschiene tragen, können Sie dies bereits bei der Terminvereinbarung angeben. Ob weitere Unterlagen benötigt werden, klären wir gern persönlich mit Ihnen.